FÖRDERMITTEL FÜR ABLUFTREINIGUNGSANLAGEN

Jede Abluftreinigungsanlagen ist förderfähig!

FÖRDERUNG ABLUFTREINIGUNG: FÖRDERPROGRAMM KFW 295: ENERGIEEFFIZIENZ

Am 01. Januar 2019 startete das BMWi das aktuell umfassendste Förderprogramm für „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ (KfW 295). Dieses Förderprogramm ist technologieoffen und für alle Branchen und Unternehmensgrößen (KMU & Nicht-KMU) zulässig.

Gefördert werden Energieeffizienz und Abwärmenutzung im Unternehmen in vielfältiger Weise.

Die Fördermittel für Abluftreinigungsanlagen werden als Zuschuss durch das BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss über die KfW gewährt.

DAS WIRD GEFÖRDERT

Mithilfe des Förderprogramms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ werden Modernisierungen, Erweiterung oder der Neubau von Abluftreinigungsanlagen mit Fördermitteln gefördert.

Zusätzlich lassen sich energetischen Maßnahmen wie Abwärmenutzung oder Abwärmevermeidung fördern.

DAS FÖRDERPROGRAMM IST IN VIER MODULE EINGETEILT:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
    Hocheffiziente Technologien und Prozesse, Förderung von Einzelmaßnahmen (z. B. elektr. Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen)
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
    Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
    Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Einsparkonzepts (Abwärmenutzung, Prozesskälte, Optimierung von Produktionsprozessen; wenn die Amortisationszeit ohne Förderung bei mehr als zwei Jahren liegt.)

Fördermittel sind für jede Abluftreinigungsanlage garantiert!

FÖRDERMITTEL FÜR ABLUFTREINIGUNGSANLAGEN

Innerhalb des Förderprogramms werden hocheffiziente Maßnahmen und Anlagen mit bis zu 40 % Zuschuss pro Projekt bezuschusst.

Bei Modernisierung und Erweiterung von Abluftreinigungsanlagen kommen vor allem das Modul 1 und Modul 3 zum Tragen. Dabei beläuft sich der maximale Förderbeitrag auf 200.000 Euro.

Bei einem Neubau lassen sich über das Modul 4 die höchsten Fördermittel für eine Abluftreinigungsanlage erzielen. Beim Modul 4 ist die maximale Förderung auf einen Betrag von 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2/Jahr für Nicht-KMU und auf 700 Euro pro eingesparte Tonne CO2/Jahr für KMU begrenzt.

Regenerative Nachverbrennungen (RNV/ RTO) sind aufgrund ihrer Wärmeeffizienz bevorzugt förderfähig. Jedoch auch andere Abluftreinigungsverfahren, wie Wäscher, Biofilter, katalytische Nachverbrennung, etc. in energieeffizienter Ausführung und dem Potential der CO2-Emissionseinsparung sind potentiell förderfähig.

Gerne erarbeiten wir auch für Sie eine gewinnbringende Förderung. Sprechen Sie uns an: 07128 / 380 3050 oder info@stooss-abluftconsulting.de.

… übrigens, das Fördermanagement ist für Sie kostenlos!